AGBs für Weiterbildungs-Angebote der Fachschule für Rituale

Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich per Anmeldformular oder per Mail zu erfolgen und ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen für Kurse und Seminare werden nicht entgegen genommen.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Reservierungen in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vorgenommen.

Nach deiner Anmeldung erhältst du per E-Mail eine schriftliche Teilnahme- Bestätigung mit allen notwendigen Informationen und der Zahlungsaufforderung. Die Zahlung ist bis zur dort gesetzten Frist fällig. Sobald die Zahlung eingetroffen ist, ist dein Platz definitiv reserviert.

Annullation & Rücktrittsgebühr

Wenn unter der Ausschreibung nichts anders vermerkt ist, wird bei Kurs- und Seminar- Annullationen bis eine Woche vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- verrechnet. Bei späterer Absage ist die ganze Seminar- oder Kursgebühr zu bezahlen oder ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in zu stellen.

Haftung

Die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen in jedem Fall die Verantwortung für sich und ihre Gesundheit selbst. Auch die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Veranstalter/in und Seminarleiter/in resp. übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen.

Programm- und Preisänderungen

Ist eine Durchführung des Kurses oder des Seminars nicht realisierbar, ist das Recht vorbehalten, die Veranstaltung abzusagen. Die Kurs- oder Seminargebühren werden in diesem Falle ganzheitlich zurückerstattet. Allfällige Mehrkosten, die den Teilnehmenden entstanden sind, werden nicht zurückerstattet. Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB's bleiben vorbehalten.

Gerichtsstand

Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Seminarbuchung ist das Bezirksgericht Hinwil ZH.
Vertragsbedingungen für die Ausbildung zur Fachperson für Rituale Ausbildungsleitung: Fachschule für Rituale, Susanna Maeder und Bettina Baumgartner, Dachseggstr. 3, 8630 Rüti ZH, Telefon 055 525 89 81, info@fachschule-rituale.ch www.fachschule- rituale.ch

  1. 1. Ausbildungsziel
Durch die Ausbildung sollen die Teilnehmenden befähigt werden, Einzelpersonen und Gruppen im Bereich von Lebensübergängen zu beraten und begleiten. Sie sind befähigt Willkommensfeiern, Initiationsrituale für Jugendliche, Hochzeiten, Trennungen und Abschiedsrituale sowie andere Übergangsrituale zu gestalten, zu entwickeln und zu leiten.

2. Voraussetzungen
Um die Ausbildung beginnen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besuch einer Informations-Veranstaltung
  • empathische Persönlichkeit, die gut auf Menschen eingehen kann
  • Bereitschaft zur Selbstreflektion und Selbsterfahrung
  • Berufliche Praxis-Erfahrung
  • eine natürliche Auftritts- und Führungskompetenz und die Bereitschaft, auch vor grossen Menschengruppen aufzutreten

4. Anmeldeverfahren

  • Besuch einer Informations-Veranstaltung
  • Schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Motivationsschreiben und Ausfüllen des Fragebogens „Kompetenzen Ausbildungsstart“ (siehe Webseite Informationsmöglichkeiten)
  • Erhalt einer Anmeldebestätigung
  • Einzahlung der Anmeldegebühr von CHF 150.00
  • Vorgespräch mit der Ausbildungsleitung. Dabei werden Standort- und Zielvereinbarungen für die Zeit der Ausbildung getroffen.
  • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages

3. Zeitliche Einheiten und Dauer
Die Ausbildung erstreckt sich über ca. 1 ½ Jahren und wird aufgeteilt auf 34 Ausbildungstage.
Aufteilung: Acht 3-tägige Wochenenden, ein 2-tägiges und ein viertägiges. Dazu vier Einzeltage. Die Seminare beginnen jeweils am Freitag um 11:00 Uhr und enden am Sonntag um 15:00 Uhr. Die Einzeltage dauern von 10:15 Uhr bis ca. 17:00 Uhr.

4. Termine und Themen
Siehe Webseite https://fachschule-rituale.ch/daten_und_kursorte

5. Seminarorte
Die Wochenenden finden im Kulturkloster Altdorf, Kapuzinerweg 22, 6460 Altdorf www.kulturkloster.ch statt und die Einzeltage in Rüti ZH und einer in Roggliswil.

6. Ausbildungskosten
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 150.00 und ist in jedem Fall nach Einreichen des Anmeldeformulars zu entrichten. Diese Gebühr beinhaltet nebst der Anmeldung die Kosten für ein Orientierungsgespräche sowie ein Standort- und Zielvereinbarungsgespräch vor oder unmittelbar nach dem Ausbildungsstart. Der Betrag ist auch geschuldet, sollte nach dem Gespräch mit der Ausbildungsleitung der Entschluss gefasst werden, die Anmeldung zurück zu ziehen.

Die Ausbildungskosten belaufen sich auf CHF 7‘100.00. Bei Anmeldung und Einzahlung bis 3 Monate vor Ausbildungsbeginn wird ein Frühbuchungsrabatt von CHF 300.00 gewährt. Die
3 Ausbildungskosten beinhalten sämtliche Leitungskosten und Arbeitsunterlagen der Veranstaltungen. Zudem ist darin ein Standortgespräch zwischen Ausbildungsmitte und -ende enthalten. Die Kosten für Kost und Logis sind nicht in diesem Betrag enthalten. Diese werden direkt vom Seminarhaus separat in Rechnung gestellt (per Rechnung pro Seminar).

7. Zahlungen
Die Ausbildungskosten sind nach Vertragsunterzeichnung fällig, spätestens bis einen Monat vor Ausbildungsbeginn.

Nach Vereinbarung können Ratenzahlungen gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, in 3 Raten à zweimal CHF 2‘300.00 und einmal CHF 2‘500.00 zu bezahlen. Folgende Termine gilt es dabei einzuhalten:
1. Rate: fällig spätestens bis 1 Monat vor Ausbildungsbeginn
2. Rate: fällig nach 6 Monaten Ausbildungszeit
3. Rate: fällig nach 12 Monaten Ausbildungszeit

Andere Ratenzahlungen sind nur nach persönlicher Absprache möglich.

Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge der Anmeldegebühr vergeben. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Plätze beschränkt.

8. Weiteres zu den Ausbildungskosten
Ist ein Teilnehmender an der Teilnahme der Ausbildung verhindert oder besucht diese aus eigener Entscheidung nicht oder bricht die Ausbildung ab, sind die gesamten noch aus- stehenden Ausbildungskosten sofort zur Zahlung fällig. Es werden keine Ausbildungskosten zurückerstattet. Im Falle einer Ratenzahlung ist der gesamte noch ausstehende Betrag sofort zur Zahlung fällig.

Ist die Teilnahme an einem einzelnen Seminar wegen Krankheit oder anderen zwingend notwendigen Gründen nicht möglich, gibt es keine Rückerstattung der Ausbildungskosten (siehe auch Absenzen). Muss ein Seminar aus Gründen der Kursleiterin abgesagt werden, werden geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

9. Gebühren für Kost und Logis
Die Gebühren für Kost und Logis werden vom Seminarhaus per Rechnung eingezogen. Folgende Preise gelten für 2 Übernachtungen mit Vollpension: im Einzelzimmer CHF 305.00, im Doppelzimmer CHF 265.00, im 3-Bett-Zimmer CHF 245.00
Kann ein Seminar nicht besucht werden, gelten folgende Bedingungen des Kulturklosters: • Annullationen bis 7 Tage vor Kursbeginn haben keine Kosten zur Folge. • Bei Annullationen von weniger als 7 Tage vor Kursbeginn entstehen Umtriebs-Kosten von 50 %. • Spätere Anreisen oder frühere Abreisen werden zu 100% tarifiert.

10. Absenzen
Um das Zertifikat am Ende der Ausbildung zu erlangen, dürfen nicht mehr als drei Halb-Tage der gesamten Ausbildung verpasst werden.
Ist die Teilnahme an einem einzelnen Seminar wegen Krankheit oder anderen zwingend notwendigen Gründen nicht möglich, muss die Ausbildungsleitung unverzüglich darüber informiert werden. Dem/der Teilnehmenden werden alle Unterlagen des Seminars zur Ver- fügung gestellt. Das Seminar kann im nächsten Lehrgang nachgeholt werden.

11. Zertifikat / Diplom – CAS in Ritualbegleitung
Das Zertifikat „Fachperson für Rituale“ erhält, wer alle Seminareinheiten besucht hat.

Ein Diplom „Fachperson für Rituale“/ CAS in Ritualbegleitung* erhält, wer im Folgejahr eine Diplomarbeit verfasst hat und die Bausteine des Berufs-Einführungsjahres absolviert hat.

*CAS (Certificate of Advanced Studies) ist kein geschützter Begriff, sondern dient lediglich als nationaler und internationaler Vergleich für den Umfang einer Fachausbildung. Diese umfasst ca. 300 Ausbildungsstunden (auch Selbststudium, Diplomarbeit, etc.) und eine Anzahl von 10 ECTS-Punkten.

12. CAS-Praxisbegleitungsjahr und Berufseinführung
Das nach Ausbildungsabschluss aufbauende Praxisjahr ist freiwillig. Es dient zur begleitenden Berufseinführung und Unterstützung. Es umfasst eine Einzel- und eine Gruppen-Supervision plus eine Intervision. Daraus folgend wird ein schriftliches, persönliches Profil verfasst (eine Art Portfolio). Das Verfassen einer Diplomarbeit gehört auch zu diesem Praxisjahr. Die Arbeit wird an einer Fachtagung des schweizer Ritualverbands öffentlich vorgestellt. Nach diesem Jahr erhält man das CAS in Ritualbegleitung.
Grundgebühr für das Praxisbegleitungsjahr: CHF 400.00 Gruppen-Supervision: CHF 120.00 Einzel-Supervision (Stunden-Ansatz je nach Supervisor/in): ab CHF 140.00

13. Rücktritt
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Kurstag möglich. Dies in folgender Form: Kann ein gekündigter Ausbildungsplatz wieder neu besetzt werden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00. Ansonsten gilt: Bei einem Rücktritt bis 12 Wochen vor dem ersten Kurstag ist ein Drittel der gesamten Ausbildungskosten geschuldet, bei Rücktritt zwischen 12 und 8 Wochen davor die Hälfte und bei Rücktritt zwischen 8 und 6 Wochen davor zwei Drittel. Bei Rücktritt von weniger als 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn, muss der volle Betrag bezahlt werden. Die Ausbildungskosten werden in diesem Fall mit dem Rücktritt fällig. Diese Angaben gelten auch bei Ratenzahlungen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

14. Durchführbarkeit
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen. Die Ausbildungsleitung behält sich das Recht vor, bei ungenügender Anzahl Teilnehmenden die Ausbildung abzusagen. Der Entscheid über die Durchführbarkeit wird bis 2 Monate vor Ausbildungsbeginn gefällt. Bereits bezahlte Ausbildungskosten werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet (abzüglich der Anmeldegebühr).

15. Haftung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden (z.B. Haftpflicht/Unfall/Krankheit usw.) Die Veranstalterin haftet für keinerlei Schäden, weder im Zusammenhang mit der Durchführung der Seminare oder für Fahrten zum oder vom Seminarort, noch bezüglich der Erreichung des Ausbildungsziels oder Sonstigem.

Die Teilnehmenden erklären durch ihre Unterschrift ihre selbstverantwortliche Teilnahme und eine gesundheitliche Verfassung, die eine Ausbildung dieser Art ermöglicht. Die Teilnehmenden sind zu jeder Zeit für ihre physische und psychische Gesundheit selbst verantwortlich.

Die Fachschule für Rituale und die Teilnehmenden verpflichten sich zu Diskretion in persönlichen Belangen.

16. Gerichtsstand
Bei Uneinigkeiten oder Streitigkeiten wird eine gütliche Lösung gesucht. Erfolgt eine solche
nicht, wird als Gerichtsstand das Domizil der Klägerin vereinbart.
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